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Rahmenbedingungen Einzelpersonen

Psychotherapie für Einzelpersonen als Kassenleistung

Vor Beginn einer Psychotherapie können 2 psychotherapeutische Sprechstunden sowie bis zu 4 Probesitzungen (Probatorik) erfolgen. Im Zuge dieser Sitzungen wird eine Entscheidung für eine Zusammenarbeit getroffen, die Problematik umrissen und die gemeinsamen Therapieziele erarbeitet. Anschließend wird ein Therapieantrag bei der Krankenkasse gestellt.

Die Kurzzeittherapie umfasst bis zu 2 x 12 Sitzungen à 50 Min., die Langzeit-Therapie maximal 100 Stunden bei zweifacher Antragsverlängerung.
Bei privaten Krankenkassen bzw. Beihilfestellen muss der Leistungsumfang vorab geklärt werden.

 

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